Berufliche Schulen

Neuruppin

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

HEILERZIEHUNGSPFLEGE

in Voll- oder berufsbegleitend in Teilzeit


Der Bedarf an Fachkräften in den sozialen Berufen ist ungebrochen hoch. Heilerziehungspfleger*innen beraten, begleiten und unterstützen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen, um die täglichen Dinge des Lebens selbstständig meistern zu können.
Genau an dieser Stelle werden künftig vermehrt Fachkräfte gebraucht, die eine moderne Ausbildung im Bereich der Heilerziehungspflege absolviert haben.

In den letzten Jahren haben wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern nur berufsbegleitend ausgebildet. Die Nachfrage nach einer vollschulischen Ausbildung ist rückläufig. Daher können wir die Vollzeitausbildung zur Heilerziehungspfleger*in nur bei einer wirtschaftlich ausreichenden Zahl an Vollzeitauszubildenden durchführen. 

Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einem Träger für die Teilzeitausbildung? Sprechen Sie uns gerne an.
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Beginn
Jeweils zum Schuljahresbeginn (01.08. jeden Jahres)


Dauer
In Vollzeit und Teilzeit: jeweils 3 Jahre

In Vollzeit: montags – freitags
In Teilzeit: 2 Tage in der Woche

Inhalte
Berufsbezogenes Fachwissen unter Berücksichtigung neuer berufsspezifischer Entwicklungen gemäß Rahmenlehrplan des Landes Brandenburg für die Ausbildung von Heilerziehungspflegern:innen:

Lernfeldausbildung in

Berufsübergreifenden Lernbereichen:

Deutsch/Kommunikation, Englisch, Biologie, Politische Bildung, EDV/Informationsverarbeitung

Berufsbezogenen Lernbereichen:

  1. Die berufliche Identität erwerben und professionelle Perspektiven entwickeln
  2. Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  3. Menschen mit Behinderungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen
  4. Mit Menschen mit Behinderungen Lebenswelten strukturieren und gestalten
  5. Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden
  6. Heilerzieherische Prozesse planen, durchführen und evaluieren sowie umfassend dokumentieren
  7. Heilerzieherische Arbeit organisieren und koordinieren sowie Qualität sichern

 

Voraussetzungen
  • Fachoberschulreife oder gleichwertige Schulbildung und abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder 
  • abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder
  • Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
    Bei tätigkeitsbegleitender Ausbildung Anstellung bei einem sozialen Träger (mindestens 20 Stunden pro Woche)
Abschluss

■ Staatliche Anerkennung zur/zum Heilerziehungspfleger:in


Qualifizierungsmöglichkeiten

■ Diverse weitere Fortbildungen im Anschluss möglich,
z. B. zum/zur Praxisanleiter*in

Arbeitsbereiche, z. B.

■ Tagesstätten für Menschen mit Hilfebedarf
■ Ambulante Dienste
■ Suchtberatungsstellungen
■ Einzelfallhilfe
■ Pädagogische Begleitung in Schulen
■ Wohnstätten für Menschen mit Hilfebedarf
■ Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
■ Rehabilitationskliniken

 

 
Erfahrungsbericht Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger:in

Bei uns stehen Sie und Ihr erfolgreicher Abschluss im Mittelpunkt. Als Bildungsträger sind wir nach DIN EN ISO 9001 und AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Das bürgt seit Jahren für eine hohe Ausbildungsqualität.

Das Schulgeld für die Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger:in  beträgt aktuell 95 € monatlich für die Vollzeitausbildung und 100 € monatlich für die Teilzeitausbildung (Stand Dezember 2020). Die Maßnahme ist in der Teilzeitvariante AZAV zertifiziert und per Bildungsgutschein förderbar. Eine Übersicht von Fördermöglichkeiten finden Sie hier. Über die Förderungsfähigkeit entscheidet die jeweils zuständige Stelle.

Rufen Sie uns an :

03391 40270-0

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oder schreiben Sie uns :

info@berufliche-schulen-neuruppin.de